Beratungsförderung

Learning by doing heißt in der Praxis nicht selten teure Fehler zu machen. Fehler, die sich insbesondere Gründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht leisten können. Um diese Kosten zu vermeiden und die Wirtschaft zu stärken fördern Bund und Länder die Beratung von Gründern und KMU zu verschiedenen Themen – hierunter Marketing und Vertrieb als erfolgskritische Themen.

Wer an einer Förderung interessiert ist, muss hierzu (wenigstens telefonisch) Kontakt zu einer Beratungsstelle bzw einem „Regionalpartner“ aufnehmen, um den Bedarf, Möglichkeiten und Inhalte der Förderung zu klären und bestätigen zu lassen. Zur Vorbereitung hierauf hilft ein Orientierungsgespräch mit einem für die Beratungsförderung gelisteten Berater, wie ich es z. B. kostenlos für Interessenten aus Köln und der Region anbiete.

Das sollte man zur Beratungsförderung wissen:

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, es gibt sogar Berufsgruppen und Branchen, die pauschal von der Förderung ausgeschlossen sind (z.B. landwirtschaftliche Betriebe). Dennoch, für viele Unternehmen und insbesondere für viele Gründer und Start-ups ist die Beratungsförderung eine interessante Option. Oft wird sie verschenkt, weil der administrative Dschungel abschreckt. Um hier einen ersten Durchblick zu gewinnen, nachfolgend ein Überblick zu den Eckdaten.

Vorgründungsberatung

Hilfe für Unternehmen in der Gründungsphase bieten die Bundesländer. Für das Land NRW (andere Bundesländer siehe Link unten) ist das „Beratungsprogramm Wirtschaft“ mit den nachfolgend aufgeführten Konditionen maßgeblich.

PhaseBemessungsgrenzedavon max. Förderanteil
Beratungen zu
Neugründungen und Beteiligungen
3.200 EUR /
4 Tagwerke
50% / 1.600 EUR
Beratungen zu Betriebsübernahmen4.800 EUR /
6 Tagwerke
50% / 2.400 EUR
Zirkelberatung (in Anrechnung auf
die Höchstzahl von 4 bzw. 6 Tagewerken)
800 EUR /
1 Tagwerk
50% / 400 EUR

Weitere Informationen

Nachgründungsberatung

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ durch den Bund erfolgt über das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Mit Inkrafttreten der Neuregelung zum Januar 2016 entfällt das bekannte „Gründercoaching Deutschland“, das von der KfW organisiert wurde. Nun gelten unterschiedliche Konditionen für die Förderung von Unternehmen, die sich an den „Phasen“ orientieren, in denen sich das Unternehmen befindet.

 

PhaseBemessungsgrenzedavon max. Förderanteil
neu gegründete Unternehmen
(bis 2 Jahre nach Gründung)
4.000 EUR50%* / 2.000 EUR
bestehende Untermnehmen
(mindestens zwei Jahre tätig)
3.000 EUR50%* / 1.500 EUR
Unternehmen in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten
3.000 EUR90%* / 2.700 EUR

* abweichende Fördersetze: 80 Prozent für Unternehmen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent für die Region Lüneburg)

 Weitere Informationen

Meine BAFA-ID lautet: 140142.

Die BAFA-ID weist für die Förderung zugelassene Unternehmen / Berater / Coaches aus. Bei der Antragstellung kann Sie angegeben werden, um die Förderung mit dem ausgewählten Partner durchzuführen.

Bitte Beachten Sie: Die Angaben entsprechen meinem auf Basis sorgfältiger Recherche erworbenem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Artikels (31.01.2017). Die Information dient der Orientierung, eine Gewährleistung besteht nicht. Kontaktieren Sie mich für eine aktuelle, persönliche Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten.